LESEMENTOR Düren: Kindeswohl ist uns wichtig!
Wir von LESEMENTOR Düren garantieren durch unseren Ansatz ein Höchstmaß an Sicherheit und Datenschutz für die Schulen und die betroffenen Familien im Kreis Düren.
Unser Umgang mit Daten der Kinder – Vertrauen und Sicherheit
Beim LESEMENTOR Düren e. V. steht die Lesefreude im Mittelpunkt. Wir legen großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre der beteiligten Kinder und halten uns strikt an das Prinzip der Datensparsamkeit:
- Keine Speicherung von Schülerdaten: Unser Verein erhebt und speichert keine personenbezogenen Daten der betreuten Schülerinnen und Schüler. Wir führen keine Listen mit Namen, Leistungsständen oder privaten Informationen über die Kinder.
- Datenhoheit bei der Schule: Die Auswahl der Kinder und die Organisation der Lesestunden verbleiben vollständig in der Verantwortung der jeweiligen Schule. Die Mentoren erfahren die Vornamen der Kinder lediglich für die persönliche Arbeit vor Ort.
- Verpflichtung unserer Mentoren: Alle unsere ehrenamtlichen Mentoren unterschreiben eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung. Sie sind dazu verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit in der Schule bekannt werden, absolutes Stillschweigen zu bewahren.
Beim LESEMENTOR Düren e. V. steht die Lesefreude im Mittelpunkt. Wir legen großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre der beteiligten Kinder und halten uns strikt an das Prinzip der Datensparsamkeit:
VORFAHRT KINDERSCHUTZ
Wir richten uns nach den Regeln, die Stadt- und Kreisjugendamt Düren unter dem Motto „VORFAHRT KINDERSCHUTZ“ festgelegt haben und erwarten von den Mentor:innen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, welches nicht älter als 3 Monate sein darf. Dieses kann, mit einer von uns ausgestellten Bescheinigung, über die ehrenamtliche Tätigkeit kostenlos bei der Stadt-/Gemeinde-Verwaltung beantragt werden.
Die Mentor:innen bestätigen darüber hinaus, dass keine eintragungspflichtigen Verfahren gegen sie anhängig sind, bzw. wir informiert werden, sobald ein solches eröffnet wird.
„VORFAHRT KINDERSCHUTZ“ unter diesen Slogan stellen Stadt- und Kreisjugendamt Düren ihr Anliegen, den Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt zu thematisieren. Hintergrund und Anlass des Bemühens ist das Bundeskinderschutzgesetz, das die Jugendämter im § 72a SGB VIII verpflichtet, Vereinbarungen mit den Vereinen, Verbänden und Einrichtungen abzuschließen, um Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen zu schützen. Durch die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen soll sichergestellt werden, dass die Träger keine Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen beschäftigen, die wegen einer einschlägigen, dem Kindeswohl entgegenstehenden Straftat verurteilt wurden, egal ob sie haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätig sind.
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/amt51/kinderschutz.php#allgemeines
