LESEMENTOR Düren: Kindeswohl ist uns wichtig!
Wir von LESEMENTOR Düren garantieren durch unseren Ansatz ein Höchstmaß an Sicherheit und Datenschutz für die Schulen und die betroffenen Familien im Kreis Düren.
Verhaltensübereinkunft im Ehrenamt für Mentorinnen/Mentoren
Lesementorinnen und Lesementoren schenken ihren Lesekindern wöchentlich eine Stunde Lesezeit über einen längeren Zeitraum, wobei sie sich zur gleichen Zeit nur einem Kind widmen und sich auf seine Interessen und Fähigkeiten einlassen. Dabei entsteht eine besondere Nähe und Vertrautheit, bei der es das Wohl der Kinder, der ehrenamtlich Tätigen und der bundesweit verbreiteten Leseförderung von LESEMENTOR zu schützen gilt. Diese Verhaltensübereinkunft unterstützt diesen Grundsatz, bietet den Lesementorinnen und Lesementoren Handlungsorientierung und schützt sie davor, in ihrem Verhalten missverstanden zu werden.
1. Voraussetzungen
Vor ihrem ersten Einsatz in der Schule sind die Lesementorinnen und Lesementoren verpflichtet an der Qualifizierung von LESEMENTOR Düren e.V. teilzunehmen. Außerdem legen sie LESEMENTOR Düren e.V. ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 72 a SGBIII vor. Das Führungszeugnis ist spätestens nach 5 Jahren erneut vorzulegen. Es darf nicht älter als 3 Monate sein. Ebenfalls verpflichten sie sich laufende und/oder zukünftige Verfahren gem. § 72 a SGBIII und dem entsprechenden Verhalten gegenüber den anvertrauten Kindern sofort dem Verein zu melden.
2. Freiwilligkeit
Alle Beteiligten, sowohl die Lesekinder als auch die Lesementorinnen und Lesementoren, arbeiten auf freiwilliger Basis miteinander.
3. Schulen als Ort für die Lesestunden
Die Lesestunden finden ausschließlich in der Schule in dem hierfür vereinbarten Raum statt. Die Lesementorinnen und Lesementoren beachten dabei die Regeln der Schule, wozu auch das Kinderschutzkonzept der Schule gehört. Beim Einsatz in den Schulen tragen sie ihr Namensschild. Sie erfüllen ihre Aufsichtspflicht, indem sie die Lesekinder in Absprache mit den Lehrkräften am Klassenraum abholen und dorthin zurückbringen. Die Schule entscheidet über die Auswahl der Lesekinder und ihre Zuordnung zu den Lesementorinnen und Lesementoren.
4. Nähe und Distanz
Lesementorinnen und Lesementoren nehmen außer bei der Begrüßung oder Verabschiedung aktiv keinen Körperkontakt zu den Lesekindern auf. Sie akzeptieren körperliche Berührung nur, wenn diese von den Lesekindern ausgeht. Sie respektieren jede Form der Grenzziehung durch die Lesekinder und jede Ablehnung von körperlicher Nähe. Genauso dürfen und sollen Lesementorinnen und Lesementoren jederzeit eigene Grenzen körperlicher Nähe ziehen und erklären. Sie vermeiden – auch im eigenen Interesse – jede für die Lesekinder sowie Außenstehende missverständliche Situation. Dazu tragen offene Türen bei, sowie die Empfehlung, über Eck an einem Tisch zu sitzen.
5. Geschenke
Die Lesementorinnen und Lesementoren schenken den Lesekindern Lesezeit und Aufmerksamkeit, aber machen keine materiellen Geschenke. Sie bieten den Lesekindern keine Lebensmittel, Süßigkeiten oder Getränke an.
6. Alter und Medien
Lesementorinnen und Lesementoren sprechen ihre Lesekinder ihrem Alter, ihren Interessen und ihrer Entwicklung gemäß an und lesen altersgerechte Texte mit ihnen. Sie beachten Altersgrenzen im Umgang mit elektronischen Medien, insbesondere bei der Nutzung des Internets.
7. Fotos, Videos und Sprachaufnahmen
Lesementorinnen und Lesementoren machen keine Fotos, Videos oder Filme von den Lesekindern und tauschen keine persönlichen Fotos oder Videos mit ihnen aus. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lesekinder selbst einen solchen Vorschlag machen.
8. Private Kontakte und Kommunikation
Lesementorinnen und Lesementoren haben keine privaten Kontakte zu den Lesekindern (möglichst auch nicht zu den Eltern) und verabreden sich nicht privat mit ihnen, auch nicht über Social Media, per SMS oder E-Mail. Das gilt auch für den Fall, dass die Lesekinder selbst einen solchen Vorschlag machen. Notwendige organisatorische Absprachen bzgl. der Lesestunden laufen i.d.R. über die Schule.
9. Umgang mit Auffälligkeiten
Unsere Leseförderung ist keine Nachhilfe und keine Hausaufgabenbetreuung. Die Lesementorinnen und Lesementoren sind keine Therapeuten oder Sozialpädagogen. Beobachten Lesementorinnen und Lesementoren Auffälligkeiten im Zusammenhang mit ihren Lesekindern, wenden sie sich nach Rücksprache mit der vom Verein benannten Person an die Lehrperson (im Regelfall die Klassenleitung) oder die Schulleitung.
10. Datenschutz
Sie verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle Schulangelegenheiten. Es werden keine Listen, Notizen oder digitale Dateien mit Klarnamen von Schülern außerhalb der Schule geführt oder gespeichert. Berichte über den Fortschritt der Leseförderung an den Verein erfolgen ausschließlich in anonymisierter Form (ohne Nennung des Namens oder der Klasse). Diese Verschwiegenheitsverpflichtung hat auch nach Beendigung der Mentortätigkeit noch Bestand.
11. Gesetzliche Grundlagen
LESEMENTOR Düren e.V. ist keine Einrichtung der freien Jugendhilfe und deswegen nicht verpflichtet, ein Kinderschutzkonzept zu erstellen. Da die LESEMENTOR-Lesestunden ausschließlich in den kooperierenden Schulen stattfinden, greifen die Kinderschutzkonzepte der Schulen. Gleichwohl ist uns das Wohl der Kinder und der Schutz ihrer Rechte ein großes Anliegen, weswegen die Sensibilisierung für das Thema nicht nur ein fester Bestandteil der obligatorischen Qualifizierung für neue Lesementorinnen und Lesementoren ist, sondern auch in unseren Weiterbildungsveranstaltungen geschieht.
